Therapierahmen

Vor Aufnahme einer Psychotherapie werden Vorgespräche geführt, falls die Indikation zu einer Psychotherapie besteht erfolgt eine Akutbehandlung oder weitere „Probatorische Sitzungen“, um eine Kurzzeit- oder eine Langzeittherapie, eine Einzel- oder eine Gruppenpsychotherapie einzuleiten.

Wir besprechen ein gemeinsames Ziel für die Behandlung.

In den diagnostischen Gesprächen beginne ich bereits damit, eine Anamnese zu erheben. In dieser geht es um Ihre Lebensgeschichte und darum, wie die Symptome womöglich entstehen konnten.

Wenn wir uns beide für die Therapie entscheiden, gehen wir einen sogenannten Therapievertrag ein, den wir auch schriftlich miteinander vereinbaren. 

Wird ein Antrag auf Leistungsübernahme durch die Krankenkasse auf eine Langzeittherapie Einzeln (60/100h), bzw.  Gruppentherapie (36/80h) gestellt, muss u.U. ein unabhängiger Gutachter, der von mir in anonymisierter Form einen Bericht erhält, über die Befürwortung der Therapie entscheiden.

Bevor die Therapie beginnen kann, entsteht evtl. eine Antragspause bis die beantragten Sitzungen von der Kasse bewilligt werden und die eigentliche Psychotherapie beginnen kann.

Die Kurzzeittherapie umfasst 12 bzw. im zweiten Bewilligungsschritt 24h, die Akutbehandlung (max. 24x25min/ bzw. 12x50min) kann direkt erfolgen, ohne dass sie beantragt werden muss, es genügt, wenn diese mit Beginn der Krankenkasse angezeigt wird.

Einzel- und Gruppentherapie kann auch miteinander kombiniert werden.